Erbrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Erbrecht in Hamburg ?

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit unserem Sekretariat: Tel. (040) 4418070 oder (04101) 588080

Unsere Kanzlei ist im Bereich der Wirtschafts- und Steuerberatung tätig. Wir beraten Unternehmen und Einzelpersonen bei der Existenzgründung, bei Gesellschaftsverträgen, im Banken- und Vertragsrecht. Darüber hinaus fertigen wir Steuererklärungen und vertreten Sie in Steuerstrafverfahren.

Einen Schwerpunkt unserer Beratung haben wir im internationalen Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht. Wir entwerfen für Sie Testamente, Stiftungssatzungen, Erbschaftsverträge, Nachlassverzeichnisse, Erbschaftssteuererklärungen, organisieren die Nachlassverwaltung und stehen als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. In internationalen Erbschaftsfällen übernehmen wir für Sie die Erbschaftsabwicklung. Umfängliche Erbschaftsabwicklungen bearbeiten wir vornehmlich zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, der Schweiz und Spanien.

Insbesondere bei offenen Erbschaftsangelegenheiten in den USA ist die Nachlaßsache rechtzeitig professionell zu bearbeiten, damit sie nicht an den Staat fällt. In den Vereinigten Staaten werden unzählige Erben von herrenlosen Nachlässen u.a. auch von Ausländern gesucht. Die entsprechenden Recherchetätigkeiten übernehmen wir mit unseren Kooperationspartnern.

Auf Nachfrage halten wir für Sie Vertragsmuster, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- oder Patientenverfügungen bereit und beraten Sie im Betreuungsrecht. Sie dürfen uns auch als Vermögensbetreuer beauftragen.

Für einen schnellen und effektiven Forderungeeinzug steht unsere Mahn- und Vollstreckungsabteilung zur Verfügung. In Bankenangelegenheiten stehen wir Ihnen sowohl beim Abschluß von Verträgen als auch bei Streitigkeiten zur Seite.

Korrespondenzsprache ist Deutsch und Englisch.

Wir bieten eine sorgfältige Beratung bei Auftragsannahme, den Einsatz prozessvermeidender Strategien sowie eine Beachtung der finanziellen Interessen unserer Mandanten als Grundlage für eine wirtschaftliche Mandatsführung. Diese ist ausgerichtet an den praktischen Bedürfnissen der von uns betreuten Unternehmen und Einzelpersonen. Bei Mandanten mit internationalem Bezug ist die Berücksichtigung fremder Rechtsordnungen und Usancen selbstverständlich. Zu Kollegen im In- und Ausland verfügen wir über langjährig gewachsene und vertrauensvolle Kontakte.

Rechtsanwältin G. Renken-Roehrs

Tätigkeitsschwerpunkte:
(Internationales) Erbschafts-, Gesellschafts- und Steuerrecht

Interessenschwerpunkte:
Steuerstrafrecht, Insolvenzrecht

Mitgliedschaften
Deutsche Vereinigung für Erbrecht
und Vermögensnachfolge e.V. ( DVEV )

Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung (DAJV)
Regionalvorstand der DAJV (2002 bis 2012)

Deutscher Anwaltverein
Hanseatische Rechtsanwaltskammer

Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)
PM-Delegierte Hamburg (2012-2016)

Schwerpunkte:

Beratung in Erbsachen
Erbrecht dt., Erbrecht international, Erbschaftsteuerrecht

Internationale Erbschaftsabwicklungen
Deutschland, USA,
Kanada, Australien
Schweiz, Österreich, Italien, Spanien

Erbverträge und Testamentsgestaltungen
Vertretung in Steuerstrafverfahren, forensischen Auseinandersetzungen bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsrechten sowie Pflichtteils-ergänzungsansprüchen, die Hilfestellungen bei der Erteilung von Erbscheinen, bei Dissonanzen zwischen Insolvenzen und Erbrecht, den Banken und Versicherungen.

Stiftungsrecht, Vermögensnachfolge

Pferderecht